Kuratorium

Das Kuratorium besitzt gemäß § 65 des Schulunterrichtsgesetzes beratende Funktion und stellt eine Brücke zwischen berufsbildenden Schulen und der Wirtschaft dar.
In den „Mustersatzungen“ vom 27. Mai 1988 sind sowohl die Aktivitätsspielräume als auch das Prozedere für die Einrichtung eines Kuratoriums geregelt.
So etwa verfügt das Kuratorium über beratende und unterstützende Funktion sowohl hinsichtlich der Erstellung von Lehrplänen, der Bereitstellung von Arbeits- und Praktikumsplätzen als auch der Mitwirkung bei der Beschaffung von Behelfen für den fachpraktischen und theoretischen Unterricht.

An der Spitze des Kuratoriums steht ein Präsident sowie maximal zwei StellvertreterInnen (VizepräsidentInnen), die aus den Mitgliedern gewählt werden. Der PräsidentIn steht die Direktorin der Schule als Geschäftsführerin zur Seite. Neben den Funktionsträgern im schulischen Bereich – EV-Obmann, die in den SGA gewählten LehrerInnen-, Eltern- und SchülerInnenvertreter – sowie jeweils einem Vertreter des Schulerhalters (BMBF), der WKO, der AK können weitere Vertreter von gewerblichen bzw. industriellen Unternehmen dem BMBF als Mitglieder des Kuratoriums vorgeschlagen und von diesem auf die Dauer von 5 Jahren bestellt werden. Die Mitwirkung im Kuratorium erfolgt ehrenamtlich.
Das Kuratorium wird ein Mal im Jahr zur Jahreshauptversammlung einberufen, das Exekutiv-komitee tagt vier Mal pro Jahr.

Präsident Herr Dipl.-Wirtschaftsing. (FH) Johann Stasny
Vizepräsidentin Frau Ing. Claudia Elian
Vizepräsident Herr LIM Ing. Martin Trenkwalder
Geschäftsführerin Frau Ing. Mag. Dr. Annemarie Karglmayer